Feuerpolizei
Das Departement für Justiz und Sicherheit ist zuständig für die Aufsicht über den Feuerschutz sowie für den Vollzug der Kantonalen Feuerschutzaufgaben.
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist der Feuerschutz Sache der Munizipalgemeinden. Die Gemeinden erlassen ein Reglement über den Feuerschutz und die Feuerwehr. Dieses ist durch das zuständige Departement des Regierungsrates zu genehmigen.