Fluchtwege retten Leben
Die Baubehörden verlangen, dass bei Neubauten und Gebäuderenovierungen die Flucht- und Rettungswege gemäss Brandschutzvorschriften ausgeführt werden.
Zugänglichkeit, Kennzeichnung und einfache Bedienung der Fluchtwege sind zu beachten. Alle Menschen, ob Kinder, Erwachsene, Behinderte müssen die Fluchtwege jederzeit intuitiv, schnell und ohne Hilfsmittel öffnen können. Brand, Rauch oder Bedrohung sind mögliche Fluchtursachen. Die Fluchtwege haben zwingend auch bei Wegfall der Stromversorgung zu funktionieren. Um Menschen und Sachwerte zu schützen, ist bei Notausgängen meist eine Verriegelung gewünscht. Jede Fluchttüre ist auch ein Rettungsweg. Rettungskräfte müssen diese von aussen öffnen können.
In Notfällen funktionieren zu oft Fluchtwege und Notausgänge nicht bestimmungsgemäss oder sie sind verstellt. Mit fatalen Konsequenzen.
Sicherheitsbeauftragte vertrauen uns
Achtung: Sicherheitsbeauftragte (SIBE) sind rechtlich immer Teil der Haftungskette – wir beraten Sie gerne.
Abnahmegarantie durch FAND AG
Bei besonderen Anforderungen nehmen wir bereits in der Planung mit den zuständigen Behörden Kontakt auf, um die Konformität der Konzeption sicher zu stellen.
Somit garantieren wir die reibungslose Abnahme der von uns konzipierten Fluchtweg- und Brandschutz-Installationen.