Wissens-Eintrag

Was tun bei Schlüsselverlust?

Der Verlust von Schlüsseln ist sehr ärgerlich. Gibt es keine Hoffnung mehr, dass der Schlüssel doch noch gefunden wird oder wurde er sogar gestohlen, so ist ein Ersatz des Schlüssels bzw. der entsprechenden Zylinder/Schlösser nötig.

Es gibt zwei mögliche Varianten:

  • Ein reiner Schlüsselersatz
  • Ersatz Schlüssel und entsprechende Zylinder/Schlösser (geänderte Schliessung)

Welche Variante sinnvoll ist, hängt von der Verlustsituation ab. Ist man sich sicher, dass der verlorene Schlüssel für keine fremden Personen mehr auffindbar ist und auch kein Zusammenhang zwischen Schlüssel und Objekt gezogen werden kann, so kann ein reiner Schlüsselersatz in Erwägung gezogen werden.
Die FAND AG empfiehlt jedoch grundsätzlich eine geänderte Schliessung.

Entscheidet man sich für den Ersatz der entsprechenden Zylinder/Schlösser inkl. neuer Schlüssel spricht man von einer geänderten Schliessung. Mit einer geänderten Schliessung will man sicherstellen, dass der verlorene Schlüssel keinen Zugang mehr gewährt. Hierbei werden die Zylinder/Schlösser, die von dem verlorenen Schlüssel geöffnet werden können, ersetzt und dazu neue Schlüssel hergestellt.

BEISPIEL MEHRFAMILIENHAUS:

In der Regel wird hier der Zylinder/das Schloss an der Wohnungstüre und falls vorhanden, beim Briefkasten und im Keller ersetzt. Aus Kosten-/Aufwandsgründen wird auf einen Ersatz des Zylinder/Schlosses an der Haupteingangstüre normalerweise verzichtet.

BEISPIEL EINFAMILIENHAUS:

Es müssen alle Zylinder/Schlösser ersetzt werden, die von dem verlorenen Schlüssel geöffnet werden konnten. Wenn Sie sich akut unsicher fühlen, setzt die FAND AG in dringenden Fällen vorübergehende Schliessungen ein.

Als Eigentümer

Sie sollten über eine Sicherheitskarte zur entsprechenden Anlage verfügen. Diese Sicherheitskarte berechtigt zum Bestellen neuer Schlüssel oder einer geänderten Schliessung. Ältere Anlagen sind noch mit einem Sicherheitsschein geschützt. Zur Abklärung wenden Sie sich direkt telefonisch oder per Mail an uns. Wir werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.

Als Mieter

Ihre erste Anlaufstelle ist der Eigentümer/die Verwaltung des Gebäudes. Der Eigentümer/die Verwaltung wird weitere Schritte in die Wege leiten und sie über die individuelle Vorgehensweise informieren.

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