Notausgang
Paniktürverschlüsse nach SN EN 1125:2008 und SN EN 13637:2015
Paniktürverschlüsse werden insbesondere bei Fluchtwegtüren angewendet, wo Paniksituationen entstehen können. Darunter sind Betriebe und Anlagen mit einer Personenbelegung > 2 Personen / m2 zu verstehen. Eine optional, elektrisch gesteuerte Absicherung der Paniktürverschlüsse gegen missbräuchliche Verwendung der Fluchttüren hat der SN EN 13637:2015 zu entsprechen. Anwendung insbesondere bei folgenden Nutzungen: – Diskotheken, Popkonzert; – Zuschauertribünen mit Zugangswegen; – Warteflächen (z. B. Kinovorraum, Themenparks). Die Brandschutzbehörde entscheidet objektbezogen und aufgrund der erwähnten Kriterien über die Anwendung von Verschlüssen für Türen in Fluchtwegen.
Was können wir für Sie tun?
Die Umsetzung, Installation und Nachrüstung solcher Verschlusskomponenten gehören zum täglichen Geschäft der FAND AG. Für weitere Informationen freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.